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Insolvenz Ratgeber
DER AKTUELLE INSOLVENZ-RATGEBER MACHT UNMÖGLICHES MÖGLICH!
Erfahren Sie, wie Sie innerhalb weniger Tage Ihre finanzielle Freiheit als Unternehmer trotz Insolvenz und trotz Wohlverhaltensphase zurück erlangen.
Sie können rund. 80% Ihres Einkommens vor Steuern völlig Legal behalten.
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Sie werden aufgrund der Tipps dieses Ratgebers auf keinen Fall Ihre Wohlverhaltensphase gefährden!
Die augeführten Tipps sind 100% Rechtskonform und hudertfach in der Praxis erprobt!
Die Tipps entsprechen allen Vorgaben zur Restschuldbefreiung und allen Maßgaben der Abführungspflicht .
Sie gefährden auf KEINEN FALL durch die Anwendung der im Ratgeber enthaltenen Tipps und
Musterbriefe Ihre Restschuldbefreiung!
Dieser Ratgeber wurde mehrfach RECHTSGEPRÜFT!
Der Autor des Ratgebers Dieter Büge, der seit 1992 als Wirtschaftsdozent und (Insolvenz-) Berater und Trainer für einige bekannte Unternehmen in Deutschland tätig ist, gibt Ihnen mit seinem Ratgeber den Schlüssel für die Tür zur finanziellen und emotionalen Freiheit in die Hand.
Sie erhalten hier und Heute die einmalige Chance,
innerhalb von wenigen Tagen all Ihre finanziellen Probleme vollkommen unkompliziert, lediglich mit nur zwei vorgefertigten und 100% rechtskonformen Musterbriefen
lösen zu können.
Ergreifen Sie die Chance und behalten Sie ganz LEGAL 80% Ihrer Einnahmen, wie bereits über 700 clevere Unternehmer, Selbständige und Freiberufler die genau das mit Dieter Büge Ratgeber schon geschafft haben!
Sie haben nichts zu verlieren.
- Vergessen Sie Insolvenzverfahren in Frankreich oder England, denn es funkioniert zu 100% bei jedem Unternehmen, Selbständigen oder Freiberufler, der mit seinem Gewerbe in Deutschland gemeldet ist.
- Sie gehen kein Risiko ein, denn alle Ratschläge sind rechtssicher und entsprechen den Vorgaben des GESETZGEBERS!
- Behalten Sie trotz Wohlverhaltensphase und Insolvenztreuhänder rund 80% ihrer Einnahmen (vor Steuern) und das völlig legal!
Es spielt keine Rolle, ob sie sich im ersten oder im fünften Jahr Ihrer Wohlverhaltensperiode befinden!
Sie werden mit Unterstützung dieses Ratgebers GARANTIERT innerhalb weniger Tage ihre Geschäftsinsolvenz nicht mehr spüren!
…..und das alles, mit nur 2 vorgefertigten Musterbriefen und vielen stichhaltigen und rechtssicheren Tipps. In nur wenigen Tagen können Sie einen Großteil ihrer Einnahmen (ca. 80%) als Unternehmer wieder legal behalten!
Pfändung des Geschäftskontos
Gerade die Pfändung des Geschäftskontos kann einen Unternehmer in große Schwierigkeiten bringen, denn hierbei gehen unter anderem die dringend notwendigen Zahlungen an die Gläubiger verloren.
Für den Unternehmer stellt sich nun in erster Linie die Frage, wie kann man die Zahlungseingänge bei einem gepfändeten Geschäftskonto auf ein anderes Konto umleiten?
Freiberufler und Einzelunternehmer können es sich leicht machen, indem Sie einfach ein neues Konto auf Ihren Namen eröffnen und den Geschäftspartnern die neue Bankverbindung mitteilen.
Eröffnet man das Konto unmittelbar nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, bleibt es bis zur nächsten eidesstattlichen Versicherung unentdeckt.
Als Geschäftsführer einer GmbH könnten Sie zwar in der gleichen Weise verfahren, sie würden sich aber in diesem Falle durch die Umleitung von Zahlungen an die GmbH auf ein Privatkonto wegen Steuerhinterziehung und Untreue strafbar machen.
Auch die Einrichtung eines geheimen Reservekontos auf den Namen des Unternehmens bringt nur einen zeitlich begrenzten Nutzen, denn bei der Abgabe der EV müssen Sie dieses Konto angeben.
Wem diese Art von Katz und Mausspiel (das auch rechtlich sehr Grenzwert ist) zu aufregend ist, der sollte sich an die Tipps aus dem Ratgeber von Dieter Büge halten, denn damit sind Sie auch rechtlich auf einer 100% sicheren Seite und dürfen ganz offiziell den größten Teil Ihrer Einnahmen behalten.
Wann muss man Unternehmer-Insolvenz anmelden?
In erster Linie kommt es darauf an, in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben wird: (Einzelunternehmer bzw. Freiberufler oder GmbH Geschäftsführer (juristische Person)
Für Freiberufler oder Einzelunternehmer gibt es keine Insolvenz Antragspflicht. Einzelunternehmer und Freiberufler können statt eines Insolvenzantrages ihren Geschäftsbetrieb auch einfach einstellen und abmelden.
Diese Vorgehensweise kann Vorteilhaft sein wenn jemand anderes einen identischen Gewerbebetrieb mit Ihnen als Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis gründet und Sie erst einige Zeit später nach Ihrer Gewerbeabmeldung einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen. (Aber Vorsicht, das kann juristisch auch „in die Hose“ gehen)
Als Geschäftsführer einer GmbH muss man einen Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sofort stellen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit den Insolvenzantrag bis zu drei Wochen zu verzögern. Das geht aber nur, wenn Sie nachweislich versuchen in dieser Zeit das Unternehmen zu sanieren.
Eine Überschuldung des Unternehmens liegt vor, wenn das GmbH Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Bei der Bewertung des GmbH -Vermögens kann nicht einfach die Bilanz herangezogen werden, das Vermögen ist so zu bewerten, als würden man die einzelnen Wertgegenstände der Firma verkaufen.
Der Gesetzgeber gibt hier vor, dass Unternehmen in schwierigen Zeiten fast täglich eine Überschuldungsbilanz anfertigen müssen und sobald Überschuldung eingetreten ist sofort Insolvenz anmelden müssen.
Eine Zahlungsunfähigkeit bedeutet in diesem Sinne, dass ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Als grobe Regel gilt hier, kann ein Unternehmen mehr als ein Fünftel seiner fälligen Rechnungen nicht mehr zahlen, ist es zahlungsunfähig.
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Rainer Wieding
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