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Pfändung des Geschäftskontos
Gerade die Pfändung des Geschäftskontos kann einen Unternehmer in große Schwierigkeiten bringen, denn hierbei gehen unter anderem die dringend notwendigen Zahlungen an die Gläubiger verloren.
Für den Unternehmer stellt sich nun in erster Linie die Frage, wie kann man die Zahlungseingänge bei einem gepfändeten Geschäftskonto auf ein anderes Konto umleiten?
Freiberufler und Einzelunternehmer können es sich leicht machen, indem Sie einfach ein neues Konto auf Ihren Namen eröffnen und den Geschäftspartnern die neue Bankverbindung mitteilen.
Eröffnet man das Konto unmittelbar nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, bleibt es bis zur nächsten eidesstattlichen Versicherung unentdeckt.
Als Geschäftsführer einer GmbH könnten Sie zwar in der gleichen Weise verfahren, sie würden sich aber in diesem Falle durch die Umleitung von Zahlungen an die GmbH auf ein Privatkonto wegen Steuerhinterziehung und Untreue strafbar machen.
Auch die Einrichtung eines geheimen Reservekontos auf den Namen des Unternehmens bringt nur einen zeitlich begrenzten Nutzen, denn bei der Abgabe der EV müssen Sie dieses Konto angeben.
Wem diese Art von Katz und Mausspiel (das auch rechtlich sehr Grenzwert ist) zu aufregend ist, der sollte sich an die Tipps aus dem Ratgeber von Dieter Büge halten, denn damit sind Sie auch rechtlich auf einer 100% sicheren Seite und dürfen ganz offiziell den größten Teil Ihrer Einnahmen behalten.