Pfändung des Geschäftskontos

Gerade die Pfändung des Geschäftskontos kann einen Unternehmer in große Schwierigkeiten bringen, denn hierbei gehen unter anderem die dringend notwendigen Zahlungen an die Gläubiger verloren.

Für den Unternehmer stellt sich nun in erster Linie die Frage, wie kann man die Zahlungseingänge bei einem gepfändeten Geschäftskonto auf ein anderes Konto umleiten?

Freiberufler und Einzelunternehmer können es sich leicht machen, indem Sie einfach ein neues Konto auf Ihren Namen eröffnen und den Geschäftspartnern die neue Bankverbindung mitteilen.
Eröffnet man das Konto unmittelbar nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, bleibt es bis zur nächsten eidesstattlichen Versicherung unentdeckt.

Als Geschäftsführer einer GmbH könnten Sie zwar in der gleichen Weise verfahren, sie würden sich aber in diesem Falle durch die Umleitung von Zahlungen an die GmbH auf ein Privatkonto wegen Steuerhinterziehung und Untreue strafbar machen.

Auch die Einrichtung eines geheimen Reservekontos auf den Namen des Unternehmens bringt nur einen zeitlich begrenzten Nutzen, denn bei der Abgabe der EV müssen Sie dieses Konto angeben.

Wem diese Art von Katz und Mausspiel (das auch rechtlich sehr Grenzwert ist) zu aufregend ist, der sollte sich an die Tipps aus dem Ratgeber von Dieter Büge halten, denn damit sind Sie auch rechtlich auf einer 100% sicheren Seite und dürfen ganz offiziell den größten Teil Ihrer Einnahmen behalten.

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Security Code:

Dieter Büges schriftliches Versprechen an alle Leser des Ratgebers

(Zitat)

Liebe Leser,
ab sofort werden Sie - mit nur 2 vorgefertigten und 100-fach erprobten und rechtssicheren Briefen, in die sie lediglich ihre Adresse und ihren Namen eintragen - ihre Insolvenz finanziell garantiert nicht mehr spüren.

Denn: Sie werden innerhalb weniger Tage - trotz Wohlverhaltensphase und Insolvenztreuhänder - ca. 80% ihrer Einnahmen (vor Steuern) legal behalten dürfen!

Meine Leser führen durchschnittlich unter 200,-- € pro Monat (!) an den Treuhänder ab, obwohl sie oftmals Einnahmen von über (!) 5.000,00 € p.m. haben.

Sie werden überrascht sein, wie schnell und einfach auch Sie ihre finanzielle Unabhängigkeit zurück gewinnen können!

Ihr
Dieter Büge

Anmerkung: Vergessen Sie das Insolvenzverfahren in England, Frankreich & Co., denn das brauchen Sie nicht! Bleiben Sie einfach hier, denn in Deutschland können Sie problemlos Ihre neue, finanzielle Freiheit genießen!

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